Unser ruhig im Zentrum von Oberstdorf gelegenes Haus begrüßt Sie nur 3 Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Wir bieten Ihnen stilvolle Ferienwohnungen zur Selbstverpflegung mit einer voll ausgestatteten Küche.
Die Wohnung Alpenrose befindet sich im Landhaus Alpensee 2 am Schelmenhag 6a, ganz in unmittelbarer Nähe der Nebelhornbahn und der Eissporthalle, ruhig und doch zentral gelegen.
Wir sind ein besonders kinderfreundliches Haus und bieten kostenlos Kinderbetten und Hochstühle an.
Im Garten finden Sie einen Kinderspielplatz mit Schaukel, Trampolin, Rutsche, Kletterturm und Sandkasten.
Für die Eltern gibt es im Garten eine gemütliche Biergartengarnitur, die zum Ausruhen nach einem erlebnisreichen Tag in Oberstdorf einlädt.
Auch Kinderspiele und Kinderbücher leihen wir gerne aus.
Die online Buchungen oder Anfragen erfolgen mit einer Software von Tramino. Diese Überträgt Ihre Daten sicher per SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung.
Anreise: ab 15 Uhr, Abreise: bis 10:00 Uhr
Bei Buchung in unserem Haus können Sie bis zu 8 Bergbahnen in Oberstdorf und im Kleinwalsertal kostenlos nutzen.
Die Bergbahntickets können am Anreisetag gratis gebucht werden. Dieses Angebot gilt im Rahmen der Öffnungszeiten der Bahnen. Diese finden Sie hier
Unser Landhaus liegt im Zentrum von Oberstdorf, nur etwa drei Gehminuten vom Bahnhof entfernt in ruhiger Lage. Vom Bahnhof aus erreichen Sie alle umliegenden Ziele bequem mit dem Bus, der innerhalb Oberstdorfs kostenlos für Sie ist.
Hier finden Sie direkt die Lage sowie einen Routenplaner auf Google Maps
Im Interesse aller Gäste bitten wir darum, in den Wohnungen und auf den Balkonen nicht zu rauchen.
Bei einer Onlinebuchung werden 50% der Reisesumme sofort fällig.Der gesamte Restbetrag ist 10 Tage vor Anreise zu überweisen.
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission - https://ec.europa.eu/consumers/odr/